Was bedeutet qualifizierte Assistenz?
Eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen ist das Ziel der Assistenz für Menschen mit Behinderung. Dass Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe gehören, wurde erstmals im 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz festgeschrieben. Soziale Teilhabe bedeutet Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zur Assistenz gehört daher die Unterstützung in der persönlichen Lebensplanung, der Freizeitgestaltung, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen und der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie gesundheitliche Leistungen. So sollen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden.
Welche Assistenzleistungen gibt es?
Der Anspruch auf Assistenz ist im § 78 SGB IX geregelt, der zwischen Leistungen unterscheidet, die zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Alltags befähigen und Leistungen, die Handlungen der Leistungsberechtigten ersetzen bzw. diese begleiten.
§ 78 SGB IX unterscheidet zwischen Assistenzleistungen, die die Leistungsberechtigten zur ei-genverantwortlichen Gestaltung des Alltags befähigen (§ 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX), und Assis-tenzleistungen, die Handlungen der Leistungsberechtigten ersetzen bzw. diese begleiten (§ 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX). Bei den befähigenden Leistungen spricht man von qualifizierter Assistenz. Das bedeutet, dass sie von Fachkräften erbracht werden, die eine entsprechende berufliche, meist pädagogische Qualifikation besitzen. Auch eine Ausbildung im psychosozialen, psychiatrischen oder therapeutischen Bereich befähigt zu dieser Tätigkeit. Die Fachkraft unterstützt die Person mit Behinderung, indem sie mit ihr bestimmte Tätigkeiten übt und sie dabei anleitet und motiviert. Auch psychologische Begleitung gehört dazu.
Welche Assistenzleistungen gehören nicht zu qualifizierten Assistenz?
Wenn die Assistenzkraft benötigt wird, um stellvertretend Dinge zu erledigen, spricht man von unterstützender oder persönlicher Assistenz. Oft sagt man, der Mensch mit Behinderung ist der Kopf, die Assistenz ersetzt seine Arme und Beine. So schafft sie es, dass seine Umgebung ihn nicht behindert, sondern durch die Unterstützung eine Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich ist.
Wie erhalte ich qualifizierte Assistenz?
Welche Art von Assistenz notwendig ist, hängt von der individuellen Situation des Einzelnen ab. Je nachdem, in welchen Bereichen ein Mensch beeinträchtig ist, können sowohl unterstützende als auch qualifizierte Assistenzleistungen notwendig sein. Dies muss aus fachlicher Perspektive eingeschätzt werden. Je nach Art der Behinderung geht es neben einer medizinischen Einschätzung auch um eine psychologische, heilpädagogische und pflegerische Bedarfsermittlung.
Jeder Mensch sollte genau die Leistungen erhalten, die er für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung benötigt. Dazu ist es wichtig, sich beraten zu lassen, um zu klären, welche Unterstützung im Alltag gebraucht wird. Hierfür steht Ihnen die Sozialagentur Konkret gerne mit Fachpersonal zur Seite, das Ihnen auch dabei hilft, Ihre Ansprüche geltend zu machen.