Betreuung bei Ihnen zu Hause
Ob eine stundenweise Unterstützung oder eine bezahlbare 24h-Betreuung: Wir beraten Sie professionell und stimmen Pflege und Personal auf Ihre Bedürfnisse ab.
Die Sozialagentur Konkret GmbH erweitert ihr Angebot und baut die Haushaltshilfe in der Region weiter aus. Neben Ulm können unsere Klienten nun auch in Weißenhorn, Burgau, Augsburg und vielen weiteren Regionen unsere Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen. Mit diesem erweiterten Einzugsgebiet bieten wir noch mehr Menschen die Möglichkeit, von unserer zuverlässigen und professionellen Betreuung zu profitieren. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung im Haushalt benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!
Manchmal reichen schon wenige Stunden Unterstützung aus, um den Alltag zu erleichtern. Unsere stundenweise Betreuung bietet Ihnen genau die Hilfe, die individuell benötigt wird – flexibel, zuverlässig und abgestimmt auf persönliche Wünsche. Wir helfen Ihnen gerne, den Alltag selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung zu gestalten.
Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
Sie möchten mehr über Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder die Finanzierung wissen? Wir helfen gerne weiter!
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben alle gesetzlich Krankenversicherten, die aufgrund einer akuten Erkrankung den eigenen Haushalt vorübergehend nicht führen können. Insbesondere kommt eine Haushaltshilfe während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation, bei belastenden Behandlungen wie Chemotherapie aber auch bei Schwangerschaft und Geburt in Frage. Dabei wird die Leistung für maximal vier Wochen pro Krankheitsperiode gewährt. Lebt jedoch ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im betroffenen Haushalt, erhöht sich der Anspruch auf 26 Wochen. Wichtig: Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, ist es zwingende Voraussetzung, dass Sie selbst zuvor für die Haushaltsführung verantwortlich waren und kein anderes Haushaltsmitglied diese Aufgabe übernehmen kann.
Ja, eine Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse bezahlt. Diese ist verpflichtet, die Haushaltshilfe als sog. Sachleistung zu stellen. Dabei wird nach § 38 SGB V zwischen Regelleistungen und Mehrleistungen unterschieden. Regelleistungen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen, Mehrleistungen regelt jede Krankenkasse in ihrer eigenen Satzung. Beispielsweise zählt die Verlängerung der zeitlichen Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine Mehrleistung. Grundsätzlich gilt jedoch eine gewisse Einschränkung bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. So wird eine kleine Zuzahlung fällig, wenn Sie die Dienste einer Haushaltshilfe nutzen möchten: Als Leistungsnehmer*in haben Sie 10% der täglichen Kosten selbst zu tragen. Diese belaufen sich auf mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Privatversicherte ist eine Haushaltshilfe übrigens keine Standardleistung, sondern muss über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Generell hat jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 gegenüber ihrer Pflegeversicherung einen Anspruch auf Alltagsbegleitung. Die Betreuung findet bei Ihnen zuhause statt und richtet sich zeitlich nach Ihrem jeweiligen Bedarf. Pflegende Angehörige können somit entlastet werden und als Pflegebedürftige*r erfahren Sie mehr Teilhabe am sozialen Leben. Die einzelnen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen orientieren sich an den ganz persönlichen Wünschen der oder des Pflegebedürftigen. Besonders wichtig ist es, dass zwischen der zu pflegenden Person und ihrer Alltagsbegleitung die menschliche Komponente stimmt. Bei der Sozialagentur Konkret können Sie sich darauf verlassen, dass wir hierauf ganz besonders großen Wert legen.
Insofern ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Alltagsbegleitung. Die Betreuungsleistungen können ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Das entspricht einem Betrag von bis zu 2.418 Euro pro Jahr. Ebenso kann auch der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Finanzierung von Alltagsbegleitern genutzt werden. Diese Option steht allen Pflegegraden offen, bietet sich daher speziell auch bei Pflegegrad 1 an. Alle Kosten, die über die Sätze der Pflegekasse hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Sollten Sie nähere Informationen zur Finanzierung von Alltagsbegleitung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte sind intensiv geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz. Soweit wie möglich steht die aktivierende Seniorenbetreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern.
Unser Qualitätsanspruch
Seit 2014 setzen wir uns dafür ein, Menschen ein Leben nach Ihren Vorstellungen zu ermöglichen. Deshalb bieten die Mitarbeitenden der Sozialagentur Konkret mehr als nur zuverlässige Versorgung. Wir stellen uns in den Dienst Ihrer Wünsche und Anforderungen. Dabei ist uns Qualität natürlich besonders wichtig. Unsere regionalen Betreuungskräfte sind bei uns angestellt, versichert und werden durch interne Schulungen in unserer eigenen Akademie auf ihre Einsätze vorbereitet. Außerdem führen die
leitenden Pflegefachkräfte regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche beim Kunden durch und koordinieren unsere zeitintensive Betreuung sowie weitere Unterstützungsleistungen in Absprache mit Ihnen, Ihren Angehörigen, dem Hausarzt und/oder Therapeuten – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Der überwiegende Großteil aller Senior*innen in Deutschland lebt alleine. Eine Alltagsbegleitung hilft.
Sie wünschen sich Gesellschaft und brauchen Unterstützung im Haushalt? Wir stellen Ihnen die ambulante Betreuung vor.
Wer pflegebedürftig ist und zuhause wohnt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Standort Verwaltung:
Sozialagentur Konkret GmbH
Hörvelsinger Weg 27
89081 Ulm
Tel: 0731 / 140 50 959
Fax: 0731 / 14050 958