Gerade im Zusammenhang mit Bildung ist oft die Rede von Chancengleichheit. Das bedeutet natürlich auch, dass Menschen mit Behinderungen derselbe Zugang zu Bildung ermöglicht werden soll wie nichtbehinderten Personen. Wer studieren möchte, soll also studieren können. Doch eine Behinderung kann das akademische Leben erschweren. Um Barrieren zu minimieren und gleichberechtigte Teilhabe im Hochschulsystem zu fördern, gibt es die Studienassistenz. Dabei handelt es sich um eine Person, die Studierende mit Beeinträchtigungen an der Hochschule begleitet und unterstützt. Wir stellen Ihnen diese Dienstleistung gerne näher vor.
Eine Studienassistenz hilft Studierenden mit Behinderung, ihr Studium zu meistern. Die Assistenzkraft unterstützt dabei, Nachteile auszugleichen, die aufgrund der Beeinträchtigung entstehen. Ihre genauen Aufgaben hängen natürlich stark vom Studiengang und Ihrer Beeinträchtigung ab. Beispielsweise gehören dazu folgende Tätigkeiten:
In vielen Studienordnungen ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Auch während dieser Praxisphase kann eine Studienassistenz begleiten und unterstützen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie ein Vorpraktikum für Ihren Wunschstudiengang absolvieren müssen.
Der Anspruch auf eine Studienassistenz hängt in der Regel von den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bildungseinrichtung ab. Im Allgemeinen sollten jedoch Studierende mit einer dokumentierten Behinderung, die sie an der Teilhabe am akademischen Leben einschränkt, Unterstützung beantragen können. Die Art der Behinderungen, die in Betracht gezogen werden, kann sehr breit sein. Dazu zählen u. a. motorische Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen und Lernbehinderungen. Aber auch psychische Gesundheitsprobleme, wie z.B. Angststörungen oder Depressionen, können eine persönliche Assistenz im Studium begründen. Um den Anspruch auf Assistenz geltend zu machen, sind normalerweise Dokumente vorzulegen, die die Behinderung und den Bedarf an Unterstützung bestätigen. Entsprechende Nachweise können etwa Ärzt*innen, Psycholog*innen oder andere qualifizierte Gesundheitsfachleute ausstellen.
Beachten Sie bitte, dass die genauen Kriterien und Prozesse je nach Hochschule variieren können. Daher sollten Sie für detaillierte Informationen Kontakt mit der Abteilung für Behindertendienste oder einem ähnlichen Büro Ihrer Bildungseinrichtung aufnehmen. Hier stellen Sie auch den formellen Antrag auf Unterstützung. Die Antragstellung sollte übrigens so früh wie möglich erfolgen, am besten noch vor Studienbeginn. Denn die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder auch Monate dauern.
Die Kosten für eine Studienassistenz können von verschiedenen Trägern übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise das Integrationsamt, Rehabilitationsträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit, das Deutsche Studentenwerk (DSW) sowie auch private Stiftungen und Fonds. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus auch spezielle Programme zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen. Natürlich kann eine Studienassistenz auch über das Persönliche Budget finanziert werden.
Die Rolle der Studienassistenz ist sehr wichtig, um sicherzustellen, dass Studierende mit Behinderungen ihre akademischen Ziele erreichen können. Barrieren werden minimiert und gleiche Bildungschancen für alle realisiert. Ob Unterstützung bei der Mobilität, der Kommunikation, beim Schreiben und Lesen oder bei der Organisation des Studiums nötig ist – der persönliche Unterstützungsdienst ermöglicht Ihnen den Zugang zu Bildung und Teilhabe am Hochschulleben ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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