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Unterstützung am Arbeitsplatz - Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen

20. Juni 2023

Klar, das monatliche Einkommen bezahlt unsere Miete und die Brötchen auf dem Frühstückstisch. Doch im Berufsleben steckt noch so viel mehr. Denn ein Job gibt uns Struktur, eine Perspektive, stärkt das Selbstbewusstsein und ist nicht zuletzt auch ein Ort für soziale Begegnungen. Auch Menschen mit Behinderung sollen hierauf nicht verzichten müssen und am Arbeitsleben teilhaben können. Doch wenn berufliche Tätigkeiten aufgrund einer Beeinträchtigung nicht eigenständig ausgeführt werden können, ist Unterstützung gefragt. Eine Arbeitsassistenz ist deshalb für viele Menschen mit Behinderung der Schlüssel zur beruflichen Integration. Wir erklären Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.

Was macht eine Arbeitsassistenz?

Für eine inklusive Gesellschaft ist es wichtig, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre berufliche Selbstbestimmung zu stärken. Arbeitsassistenz ist eine Leistung zur Teilhabe und dient dazu, einen Arbeitsplatz zu erhalten und diesen dank arbeitsplatzbezogener Hilfestellung zu sichern. Das heißt konkret: Wenn Sie Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen, begleitet Ihre persönliche Assistentin bzw. Ihr persönlicher Assistent Sie bei der Ausübung Ihres Berufs. Dabei übernimmt die Arbeitsassistenz jedoch nicht die Kernaufgaben Ihres Jobs, sondern nur Hilfstätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbst erledigen können. Die genauen Aufgaben der Assistenzperson hängen immer von Ihren individuellen Bedürfnissen ab und können sich über viele Bereiche erstrecken. Dazu zählen etwa:


  • Physische Unterstützung: Gerade bei körperlichen Behinderungen kann eine Arbeitsassistenz bei der Ausführung physischer Aufgaben helfen, die sonst zu anstrengend oder gar unmöglich wären. Darunter fallen etwa das Bewegen von Gegenständen oder Hilfe bei der Fortbewegung.
  • Technische Unterstützung: In vielen Berufen sind bestimmte Geräte oder Technologien notwendig, um Aufgaben zu erledigen. Eine Arbeitsassistenz kann z. B. bei der Bedienung spezieller Software am Computer Hilfestellung geben.
  • Kommunikationsunterstützung: Manche Beeinträchtigungen wie Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderungen schränken die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen stark ein. Eine Arbeitsassistenz kann beispielsweise bei der Übersetzung in Gebärdensprache helfen oder stellvertretend Telefonate führen.
  • Organisatorische Unterstützung: Arbeitsassistent*innen helfen auch bei der Strukturierung des Arbeitsalltags. Etwa können sie die einzelnen Aufgaben eines Tages planen oder wichtige Erinnerungen einstellen.
  • Emotionale Unterstützung: Eine Arbeitsassistenz ist bei Bedarf natürlich auch auf menschlicher Ebene für Sie da. Sie beruhigt etwa in stressigen Situationen oder hilft bei der Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz.

Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?

Nach § 102 SGB IX haben Menschen mit Behinderung, die ohne Unterstützung nicht oder nur mit erheblicher Schwierigkeit arbeiten könnten, einen Anspruch auf Arbeitsassistenz. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:



  • Es muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. Aber auch ab einem GdB von 30 kann bereits eine Arbeitsassistenz beantragt werden, wenn aufgrund der Behinderung ein Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen oder aufrechterhalten werden kann.
  • Der Unterstützungsbedarf bei der Arbeitsausführung muss in erheblichem Umfang, regelmäßig und dauerhaft anfallen.
  • Die Kerntätigkeiten erbringen Sie selbst. Die Arbeitsassistenz übernimmt nur Hilfstätigkeiten und gleicht behinderungsbedingte Einschränkungen aus.
  • Weder eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung (z. B. mit technischen Hilfsmitteln) noch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Assistenz (z. B. durch Kolleg*innen) reichen zur Unterstützung aus.
  • Ihre Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden, bei einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einem Inklusionsbetrieb beträgt die Mindeststundenzahl 12 Stunden pro Woche.
  • Natürlich ist auch die Genehmigung Ihres Arbeitgebers eine wichtige Voraussetzung, schließlich wird mit Ihrer Arbeitsassistenz eine betriebsfremde Person in den Arbeitsprozess integriert.


Grundsätzlich haben Sie selbst die Organisations- und Anleitungskompetenz für Ihre Assistenzkraft. Dabei können Sie Arbeitsassistenz auf zwei verschiedene Arten realisieren: Im Arbeitgebermodell stellen Sie die Assistenz selbst ein. Im Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen damit, Ihnen eine Arbeitsassistenz zu stellen.

Wichtige Anlaufstellen


Um Ihren Anspruch und Ihre konkreten Möglichkeiten für eine Arbeitsassistenz zu klären, können Sie sich bei zuständigen Behörden, Beratungsstellen oder Fachstellen informieren. Dies kann etwa das zuständige Integrationsamt an Ihrem Wohnort oder die Bundesagentur für Arbeit sein.

Wie finanziere ich eine Arbeitsassistenz?

Bei einer Arbeitsassistenz unterscheidet man zwischen einer Integrationsmaßnahme und einer dauerhaften Unterstützung. Erstere ist auf eine Dauer von drei Jahren befristet und soll Menschen mit Behinderung den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Während dieser Reintegration finanzieren Rehabilitationsträger (z. B. die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit) die Arbeitsassistenz. Bleibt die Unterstützung auch nach der Eingliederungsphase aufgrund der Behinderung erforderlich, kommt es zu einem Zuständigkeitswechsel vom Rehabilitationsträger zum Integrationsamt. Wenn Sie sich für das Arbeitnehmermodell entscheiden, können Sie die Arbeitsassistenz auch aus Ihrem persönlichen Budget bezahlen.

Fazit: Mit Arbeitsassistenz zu mehr Selbstbestimmung

Die Arbeitsassistenz schlägt eine Brücke zwischen Menschen mit Behinderung und ihrer Arbeitsumgebung, sodass eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird. Ohne die Assistenzleistung könnten viele Betroffene ihren Beruf nicht ausüben. Die persönliche Unterstützung hilft ihnen dabei, ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen und ihren Arbeitsalltag zu bewältigen. Damit ist Arbeitsassistenz ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Bemühungen, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt möglich zu machen und ihre berufliche Selbstbestimmung zu fördern.

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