Um länger in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, benötigt man oft Hilfe im Alltag: Beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder Waschen. Doch wer zahlt das?
Sofern Sie bereits Leistungen über die Pflegekasse beziehen, können Sie auch Ihre Haushaltshilfe darüber finanzieren – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Wichtig dabei ist, dass Sie diese Leistung von einem Pflege- oder Betreuungsdienst beziehen, der von der Pflegekasse anerkannt, also nach § 45 SGB XI zertifiziert ist.
Möglichkeiten der Finanzierung einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse
1. Finanzierung über den ambulanten Sachleistungsbetrag:
Wer von der Pflegekasse in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen. Zu diesen gehören nicht nur pflegerische Betreuung und körperbezogene Pflege, sondern auch haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können von ambulanten Pflegediensten übernommen werden, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Auch wer vorwiegend von Angehörigen oder Freunden betreut wird, kann sein Pflegegeld für eine Haushaltshilfe einsetzen.
2. Finanzierung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause leben, haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen – den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser umfasst bis zu 125 Euro monatlich, also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr. Dieser Betrag verfällt nicht, sondern kann auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Generell muss der Entlastungsbetrag dazu dienen, pflegende Angehörige oder andere privat Pflegende bei dieser Aufgabe zu entlasten. Dazu zählt auch die Unterstützung im Haushalt.
3. Finanzierung im Rahmen der Verhinderungspflege:
Eine Hilfe im Haushalt gilt auch als Leistung der stundenweisen Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie vorher mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung von einer Person aus ihrem privaten Umfeld betreut worden sind. Auch die Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, und kann Haushaltsdienstleistungen umfassen.
Lassen Sie sich beraten!
Sie haben viele Möglichkeiten, genau die Hilfe über die Pflegekasse zu finanzieren, die Sie individuell benötigen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bei den Finanzierungsmöglichkeiten und auch bei der Beantragung der Kostenerstattung für die Haushaltsdienstleistungen durch die Pflegekasse.
Standort Verwaltung:
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