Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht und gilt daher uneingeschränkt. Das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben sein muss, trotz ihres Handicaps am Arbeitsleben teilzunehmen. Das gilt grundsätzlich für alle Behinderungsgrade, also auch für Schwerbehinderte und Personen mit einer Mehrfachbehinderung. Gerade diese Menschen sind aufgrund ihrer komplexen Einschränkungen jedoch von Ausschluss an gesellschaftlicher Teilhabe bedroht. Das erkennt auch die Politik und verfolgt mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Ziel, dass Menschen mit Behinderung so leben können wie Menschen ohne Handicap.
Teilhabe bedeutet auch, arbeiten gehen zu können. Einer entlohnten Beschäftigung nachzugehen sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern spendet auch ein Gefühl von Zugehörigkeit. Menschen ohne Arbeit beschleicht oftmals der Gedanke, nicht wirklich zur Gemeinschaft zu gehören oder gar nutzlos für die Gesellschaft zu sein. Diese Lage sollte keinesfalls Personen aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung treffen. Die Inklusion behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist daher im Sinne der Gleichstellung aller Menschen ein wichtiger Schritt, der keinesfalls unter den Tisch gekehrt werden darf.
Grundsätzlich ist eine Beschäftigung für Menschen mit Behinderung aus denselben Gründen wichtig wie für Menschen ohne Handicap:
Einer Arbeit nachzugehen bedeutet also mehr als die monatliche Gehaltsabrechnung. Auf vielfältige Weise bereichert sie das Leben und die Persönlichkeit. Auch Menschen mit Behinderung sollen von diesem breiten Bedeutungsspektrum profitieren dürfen.
In welchen Betrieben und Bereichen behinderte Menschen arbeiten können, hängt zumeist vom Grad der Behinderung (GdB) ab, den das Versorgungsamt festlegt. Denn nicht alle Personen mit einer kognitiven, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung sind in gleichem Maße fähig, eine Beschäftigung aufzunehmen. Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsmarkt unterschieden. Während der erste Arbeitsmarkt den allgemeine Arbeitsmarkt bezeichnet, versteht man unter dem zweiten Arbeitsmarkt alle Beschäftigungsverhältnisse, die nur mithilfe öffentlicher Fördermittel geschaffen und erhalten werden können.
Viele Menschen mit Handicap finden auf dem zweiten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Aufgabe dieser Werkstätten ist es, Behinderten eine berufliche Bildung zu vermitteln. Dazu durchlaufen Interessenten zunächst ein Eingangsverfahren, an das sich ein meist zweijähriger Berufsbildungsbereich (BBB) anschließt, der auf eine Teilhabe am Arbeitsleben vorbereitet. Anschließend wird individuell entschieden, ob ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist oder ein Verbleib im Arbeitsbereich der Werkstatt sinnvoller scheint. Im Rahmen sogenannter ausgelagerter Arbeitsplätze in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes können behinderte Menschen außerdem jederzeit einen Einblick in den allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen ohne ihren arbeitsrechtlichen Status als Mitarbeiter*in eines Werkstattbetriebes zu verlieren. Hier müssen sie jedoch nicht bleiben, sondern können auch wieder in die Werkstatt zurückkehren.
Eine weitere Möglichkeit, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sind Inklusionsbetriebe. Es handelt sich hierbei um selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Abteilungen, die Schwerbehinderten im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrages eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Auch hierauf bereiten Behindertenwerkstätten vor. Neben Inklusionsbetrieben finden sich Arbeitsplätze für Behinderte insbesondere auch bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitenden, da diese gesetzlich dazu verpflichtet sind, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze an behinderte Menschen zu vergeben.
Gerade wenn Menschen mit Behinderung Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen, ist dies mit der ein oder anderen Hürde verbunden. Hilfe, Beratung und Unterstützung findet man in einer solchen Situation bei der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfachdienst und dem Integrations- bzw. Inklusionsamt. Einige Betriebe haben auch eine Schwerbehinderten-Vertretung, die sich speziell um die Belange schwerbehinderter Jobsuchender und Mitarbeitender kümmert.
Selbstverständlich schreiben auch wir bei der Sozialagentur Konkret Teilhabe und Gleichstellung groß! So bieten wir beispielsweise kaufmännische Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Mitmenschen an und freuen uns, so die Diversität unseres Unternehmens bereichern zu können. Melden Sie sich gerne!
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