Einsamkeit im Alter ist ein verbreitetes Phänomen. Der überwiegende Großteil aller Senior*innen in Deutschland lebt alleine, wobei sich gerade Personen jenseits der 85 oft in sozialer Isolation befinden. Häufig ist der Lebenspartner bereits verstorben und auch von vielen Freund*innen musste man sich bereits schweren Herzens verabschieden. Die eigenen Kinder und Enkelkinder leben in vielen Fällen in anderen Teilen des Landes oder gar im Ausland. Gerade ländliche Gebiete werden von jüngeren Generationen fluchtartig verlassen. Aber auch in Städten vereinsamen Senior*innen, wenn ihre Angehörigen beispielsweise aus beruflichen Gründen zu wenig Zeit für sie finden. Fernseher und Radio sind dann für viele ältere Menschen der einzige Weg, im eigenen Zuhause zumindest den Eindruck von Gesellschaft zu erwecken. Die Psyche leidet, im Extremfall sind auch Folgeerscheinungen wie Depressionen nicht ausgeschlossen.
Eine Möglichkeit, der belastenden Einsamkeit entgegenzuwirken, sind Alltagsbegleiter*innen, die synonym auch als Betreuungskräfte bezeichnet werden. Wie die Begriffe schon andeuten, ist es die Aufgabe dieser Berufsgruppe, Senior*innen durch den Alltag zu begleiten, ihnen soziale Betreuung zu bieten und Gesellschaft zu leisten. Ziel ist es, die Betreuten zu fördern und zu aktivieren sowie dadurch deren Wohlbefinden zu steigern. Der Beruf wurde im Jahr 2008 im Rahmen der Pflegereform in Deutschland eingeführt und verschönert seitdem das Leben vieler Senior*innen. Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, aber auch in der häuslichen Pflege findet das Berufsbild der Alltagsbegleitung Anwendung. Die Betreuungsleistungen werden bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bezahlt, wobei entweder das Budget der Verhinderungspflege oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden können.
Alltagsbegleiter*innen unterstützen bei sämtlichen alltäglich anfallenden Aufgaben und orientieren sich hierbei ganz an den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Die Betreuung erfolgt dabei stundenweise und kann Aktivitäten wie Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten, Lesen, Bewegungsübungen, Hilfe im Haushalt und im Garten oder auch die Begleitung zu Freizeitaktivitäten beinhalten. Zudem sollen Alltagsbegleiter*innen zur Pflege bestehender oder Knüpfung neuer sozialer Kontakte anregen. Besonders wichtig sind auch Gespräche mit den Pflegebedürftigen über alles, was sie beschäftigt und worüber sie sich gerne austauschen möchten. All diese Aufgaben erfordern von Alltagsbegleiter*innen viel Kreativität, soziale Kompetenz und Empathie. Wirklich erfolgreich ist eine Alltagsbegleitung aber natürlich nur, wenn die menschliche Komponente zwischen der betreuten Person und der Betreuungskraft stimmt.
So fürsorglich der Beruf als Alltagsbegleitung auch sein mag, pflegerische oder medizinische Aufgaben dürfen die Betreuungskräfte nicht übernehmen. Denn hierfür bedarf es immer einer besonderen Qualifikation, die nur Pflegepersonal nachweisen kann. Das gilt vor allem für behandlungspflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung oder das Verabreichen von Medikamenten. Alltagsbegleiter*innen bzw. Betreuungskräfte können aber im Bereich der Grundpflege Hilfestellung leisten, indem sie beispielsweise beim Waschen oder Zähneputzen unterstützen und Mahlzeiten zubereiten.
Alltagsbegleiter*innen übernehmen in der Pflegebranche eine enorm wichtige Rolle, gerade hinsichtlich des psychischen Wohlbefindens älterer Menschen. Sie wirken einer drohenden Vereinsamung entgegen und kümmern sich damit um die neben der körperlichen ebenfalls so wichtige mentale Gesundheit. Auch bei der Sozialagentur Konkret beschäftigen wir viele Betreuungskräfte, die sich gerne liebevoll um die Ältesten unserer Gesellschaft kümmern. Dabei sind sie bei uns angestellt sowie versichert und werden durch interne Schulungen bestens auf ihre Einsätze vorbereitet.
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