Laut Gesetz hat die Pflege zu Hause Vorrang vor der Versorgung in einer stationären Einrichtung. Um dies zu fördern, haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, darunter das Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist ein Budget, das von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, wenn ehrenamtliche Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen. Ehrenamtlich bedeutet, dass es sich hierbei nicht um einen Pflegedienst handelt, da dieser direkt mit der Kasse abrechnet. Das Pflegegeld ist hingegen dafür gedacht, dass man es bspw. Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn zugutekommen lässt, die sich um die eigene Pflege kümmern.
Die pflegebedürftige Person erhält monatlich das Pflegegeld von der Pflegekasse direkt aufs Konto. Dabei spielt es keine Rolle, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Über den Einsatz des Geldes kann frei entschieden werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom zugewiesenen Pflegegrad. Üblicherweise gibt der Pflegebedürftige das Pflegegeld regelmäßig an die versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.
Um eine häusliche Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu organisieren, benötigt man oft die Unterstützung eines Pflegedienstes. Hier hat man die Möglichkeit, Pflegegeld zu beziehen und gleichzeitig ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass das Pflegegeld in jedem Fall ausgezahlt wird. Für den Anspruch auf Pflegegeld ist es lediglich notwendig nachzuweisen, dass auch ehrenamtlich Pflegende ins Haus kommen. Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung durch den Pflegedienst.
Sie möchten die Pflege eines Angehörigen zu Hause organisieren und wissen nicht weiter? Wir beraten Sie gerne und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse am besten durchsetzen.
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