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Unterstützte Beschäftigung (UB) - Ein Weg zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

26. Februar 2024

Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen einer vielfältigen und gerechten Gesellschaft. Doch Menschen mit Behinderungen haben oft mit Hindernissen zu kämpfen, wenn es darum geht, eine geeignete Beschäftigung zu finden und zu behalten. Gerade wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen möchte, steht zunächst so mancher Hürde gegenüber. In diesem Kontext gewinnt die Unterstützte Beschäftigung (UB) an Bedeutung. Sie bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, dank individueller Unterstützung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden und zu behalten.

Was ist Unterstützte Beschäftigung?

Die Unterstützte Beschäftigung funktioniert nach dem Grundsatz "Erst platzieren, dann qualifizieren". Nach diesem Prinzip beginnt sie mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung, d. h. der Mensch mit Behinderung wird bis zu zwei Jahre (in Ausnahmefällen auch bis zu drei Jahre) von einem Jobcoach bei seiner Arbeit in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes begleitet und unterstützt. Diese Hilfestellung kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, darunter etwa die Vermittlung von Arbeitsfähigkeiten und die Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen am Arbeitsplatz. Ist nach Ablauf der Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht und weiterhin Unterstützung erforderlich, beginnt die Phase der Berufsbegleitung. Die Dauer dieser Leistung ist nicht zeitlich beschränkt und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen.

 

Unterstützte Beschäftigung ist für Menschen mit Behinderungen gedacht, die zwar einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, jedoch nicht die spezifischen Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen benötigen. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schulabgänger*innen mit Behinderung sowie Erwachsene, die im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erworben haben. Kurz gesagt können alle Menschen mit Behinderung, die keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden und nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen wollen, Unterstützte Beschäftigung in Anspruch nehmen. Eine Altersgrenze gibt es keine.

 

Wichtig: Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz für Berufsausbildungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Wer hierfür geeignet ist, sollte immer diese Maßnahmen vorziehen.

Wie funktioniert Unterstützte Beschäftigung?

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung basiert auf einer individuellen und bedarfsorientierten Unterstützung. Zuständig hierfür sind Anbieter Unterstützter Beschäftigung; das können z. B. Integrationsfachdienste sein. Ein typischer Ablauf sieht in etwa so aus:

 

  1. Zunächst werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche sowie der Unterstützungsbedarf der zu betreuenden Person festgestellt. Natürlich geht es dabei vor allem auch um die Frage, welcher Job passen könnte. Bei Schulabgänger*innen geschieht dies idealerweise bereits in den letzten beiden Schuljahren.
  2. Der Anbieter Unterstützter Beschäftigung stellt basierend hierauf betriebliche Qualifizierungsplätze zur Verfügung. Auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen wird dann die passende Branche und der passende Betrieb ermittelt, in der der betroffene Mensch sich eine berufliche Zukunft vorstellen kann. Dabei steht ein Jobcoach bereit, der zielgerichtet nach den persönlichen Bedürfnissen begleitet.
  3. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Einarbeitung am gewählten betrieblichen Qualifizierungsplatz, der die Möglichkeit einer Übernahme in ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bietet. Zu dieser Phase gehört auch die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Persönlichkeitsentwicklung. Geht es dann in Richtung Arbeitsvertrag, erhalten die Betroffenen weiterhin Unterstützung bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
  4. Wenn nach Abschluss des Arbeitsvertrags weiterhin Unterstützung nötig ist, erfolgt diese in Form der Berufsbegleitung. Auch hier kann bei Bedarf ein Jobcoach in den Betrieb kommen. Seine Aufgabe besteht darin, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren oder bei auftretenden Problemen zu unterstützen.

Wer trägt die Kosten für Unterstützte Beschäftigung?

Die individuelle betriebliche Qualifizierung bezahlt meist die Agentur für Arbeit. Bei älteren Menschen mit Behinderung kann auch die Rentenversicherung zuständig sein. Bei der Berufsbegleitung übernehmen die Integrationsämter die Kosten der Unterstützten Beschäftigung.

Vorteile von Unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung bietet eine Reihe von Vorteilen für Menschen mit Behinderungen, Arbeitgeber und die Gesellschaft als Ganzes. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet es eine Chance auf Selbstbestimmung, finanzielle Unabhängigkeit und soziale Integration. Arbeitgeber profitieren von motivierten und engagierten Mitarbeitenden sowie von einer positiven Unternehmenskultur, die Vielfalt und Inklusion fördert. Für die Gesellschaft trägt Unterstützte Beschäftigung zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes bei, der die Talente und Potenziale aller Menschen nutzt.

Fazit: So geht Inklusion am Arbeitsplatz

Unterstützte Beschäftigung ist ein wirksames Instrument zur Förderung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Indem sie Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gibt, in regulären Arbeitsstellen zu arbeiten und gleichzeitig die notwendige Unterstützung anzubieten, trägt sie dazu bei, Barrieren abzubauen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Durch eine solche kooperative und inklusive Arbeitskultur können wir eine wirklich vielfältige und gerechte Gesellschaft schaffen.

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