Gesundheit ist von unschätzbarem Wert. Wir alle wissen, wie sich eine Erkältung, Rückenschmerzen oder vielleicht auch Allergien anfühlen. Doch in aller Regel schränkt das nur bedingt unsere Lebensführung ein. Ganz anders kann es aussehen, wenn jemand schwerbehindert ist. Doch wann spricht man denn eigentlich von einer Schwerbehinderung? Bei vielen löst dieser Begriff gleich ein klares Bild aus: ein Mensch im Rollstuhl. Dabei kann auch eine Schwerbehinderung ganz unterschiedliche Formen annehmen. Wir wollen uns dieses Thema mal genauer ansehen.
Um die Schwere einer Behinderung einzustufen, gibt es den sog. Grad der Behinderung (GdB) als Messinstrument. Je höher der Wert ist, desto stärker ist die Beeinträchtigung. Liegt der GdB zwischen 50 und 100, spricht man von einer Schwerbehinderung. Dabei können mit einer Behinderung ganz allgemein körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen gemeint sein. Jemand mit einer schweren psychischen Erkrankung oder starkem Stottern kann also genauso schwerbehindert sein wie jemand, der ein Bein verloren hat. Das bedeutet folglich, dass eine Schwerbehinderung nicht immer sichtbar ist. Ebenso kann der Unterstützungsbedarf ganz unterschiedlich ausfallen. Einige Menschen mit Schwerbehinderung benötigen Hilfestellung in sehr vielen oder gar in allen alltäglichen Angelegenheiten, um ihren Alltag bewältigen zu können. Andere sind noch vollkommen selbstständig. Manche brauchen Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, andere nicht.
Halten wir also fest: Eine Schwerbehinderung kann körperlicher, geistiger oder seelischer Art sein. Ausschlaggebend ist immer ein GdB von mindestens 50.
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, dies entspricht 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Großteil ist älter als 55 Jahre.[1]
Menschen mit Schwerbehinderung bekommen einige Nachteilsausgleiche zugesprochen. Darunter sind gewisse Sonderrechte zu verstehen, die bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung ermöglichen sollen. Im Arbeitsleben beispielsweise haben schwerbehinderte Personen einen besonderen Kündigungsschutz: Sie können nur entlassen werden, wenn der Arbeitgeber sich zuvor eine Bestätigung durch das Integrationsamt eingeholt hat. Auch haben sie Anspruch auf Zusatzurlaub. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche bedeutet das fünf weitere freie Tage im Jahr. Außerdem gibt es noch die Schwerbehindertenrente. Betroffene können bei einem Nachweis von mindestens 35 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen, mit Abschlägen ist das bereits fünf Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich.
Darüber hinaus gibt es im Schwerbehindertenausweis auch noch Merkzeichen, die weitere Sonderrechte je nach Art der Behinderung einräumen. Das können beispielsweise Parkerleichterungen oder Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer sein. Alles Wissenswerte rund um das Thema Schwerbehindertenausweis haben wir hier zusammengestellt.
Fakt ist: Eine Schwerbehinderung ist nicht immer sichtbar. Vielmehr ist jeder einzelne Fall so individuell wie der zugehörige Mensch. Trotzdem werden viele Menschen mit einem GdB von mindestens 50 in ihrem täglichen Leben mit Barrieren konfrontiert. Seien es Schwierigkeiten bei der Kommunikation oder bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Leben mit einer Schwerbehinderung bedeutet daher auch leben mit gewissen Nachteilsausgleichen. Bei der Sozialagentur Konkret setzen wir uns täglich von Herzen gerne für die Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ein.
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