Das Entdecken neuer Orte, Entspannen in der Sonne oder einfach das Kennenlernen unterschiedlicher Kulturen und Menschen sind Erfahrungen, die jeder verdient. Dennoch ist die Planung einer Reise für Menschen mit Behinderung oft mit spezifischen Herausforderungen verbunden. Gerade das Thema Versicherungen wirft viele Fragen auf. Viele Betroffene haben Bedenken, aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation keine Reiseversicherungen abschließen zu können. Doch diese Unsicherheiten sollten niemanden davon abhalten, das Abenteuer einer Reise zu wagen. Denn auch Menschen mit Behinderung können die notwendigen Versicherungen für ihre Reise abschließen, entscheidend sind die genauen Versicherungsbedingungen und Details des Vertrages.
Es gibt einige Versicherungen, die speziell gesundheitliche Risiken im Urlaub absichern. Diese empfehlen sich grundsätzlich für alle Reisenden, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Für Menschen mit Behinderung gelten jedoch ggf. andere Bedingungen, um eine Versicherung abschließen zu können.
Auslandskrankenversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen auf Reisen ist die Auslandskrankenversicherung. In den meisten Ländern muss man als ausländische*r Patient*in eine medizinische Behandlung selbst bezahlen, auch wenn diese zwingend notwendig ist. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten in aller Regel nicht. Eine Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Behandlungskosten im Ausland (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente) ab.
Wichtig: Menschen mit Behinderung sollten beachten, dass eine Auslandskrankenversicherung keine vor Vertragsabschluss bereits diagnostizierten chronischen Krankheiten versichert. Wenn eine Behinderung also durch eine chronische Erkrankung ausgelöst wird, greift die Versicherung nicht, wenn aufgrund dieser Vorerkrankung im Ausland eine medizinische Behandlung nötig wird. Andere auftretende Erkrankungen oder Unfälle im Urlaub sind jedoch versichert. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Versicherung auch den Rücktransport in die Heimat übernimmt, sollte dieser medizinisch notwendig sein. Auch hier gilt die Bedingung, dass der Rücktransport nicht durch die bereits bestehende Behinderung oder eine chronische Erkrankung ausgelöst werden darf.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine Reise vor Antritt aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder familiären Notfällen abgesagt werden muss. Eine Reiserücktrittsversicherung für Menschen mit Behinderung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Versicherung für Menschen ohne Behinderung. Jedoch sollten Sie wissen, dass die Versicherung nicht einspringt, wenn die Reise aus einem Grund nicht angetreten werden kann, der mit der vorliegenden Behinderung zusammenhängt. Sollte sich Ihr Zustand allerdings unerwartet verschlechtern, stehen die Chancen auf eine Übernahme der Stornierungskosten besser. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die spezielle Tarife anbieten, die die chronische Erkrankung mit einschließen, wenn diese in den sechs Monaten vor Vertragsabschluss nicht behandlungsbedürftig war.
Reiseabbruchversicherung
Für Situationen, in denen eine bereits begonnene Reise aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung unerwartet abgebrochen wird, bietet die Reiseabbruchversicherung Schutz, indem sie die entstehenden Stornierungskosten auffängt. Erneut gilt jedoch, dass das Versicherungsereignis nicht in Zusammenhang mit der bestehenden Behinderung stehen darf. Wie bei der Reiserücktrittsversicherung sind unerwartete Verschlechterungen hiervon ausgenommen. Zudem gibt es auch bei einer Reiseabbruchversicherung Sondertarife, die chronische Vorerkrankungen mitversichern, wenn diese in den sechs Monaten vor Vertragsabschluss stabil waren.
Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Versicherungen, die Reisende vor unerwarteten Kosten und Risiken absichern. Beispielsweise gibt es die Gepäckversicherung, die vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks schützt und die Kosten für die betroffenen Gegenstände erstattet. Eine Reisehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die dem Eigentum anderer Personen während der Reise unabsichtlich zugefügt werden. Meistens sind Auslandsreisen von bis zu sechs oder zwölf Monaten jedoch bereits im Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Eine Reiserechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Reise, wie etwa bei Konflikten mit Reiseveranstaltern oder Transportunternehmen. Je nach Reiseziel und Art der Reise sollten Sie sorgfältig prüfen, welche dieser Versicherungen sinnvoll für einen umfassenden Schutz sind.
Wie bei jeder Versicherung ist es wichtig, vor Abschluss die vertraglich festgelegten Bedingungen sorgfältig zu prüfen und die Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Lassen Sie sich dazu am besten von Fachleuten wie etwa erfahrenen Versicherungsmakler*innen beraten. Ebenso wichtig ist eine umfassende Reisevorbereitung. Informieren Sie sich gut über die medizinische Versorgung in Ihrem Reiseland und notieren Sie sich vorab die Notfallnummer für Ambulanz oder Krankenwagen. Sprechen Sie am besten vor Reiseantritt auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen Sie sich Ihren stabilen Gesundheitszustand bescheinigen. Das kann bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen im Zweifelsfall helfen.
Reiseversicherungen sind ein entscheidender Bestandteil jeder Reiseplanung, auch für Menschen mit Behinderung. Sie bieten Sicherheit und sorgen dafür, dass unerwartete Ereignisse den Urlaub nicht zur Kostenfalle werden lassen. Die Policen sind der Schlüssel, um sorgenfrei und gelassen neue Eindrücke gewinnen zu können. So können Sie Ihre Reise mit einem guten Gefühl antreten und sich auf das Wesentliche konzentrieren – Entspannung, Abenteuer und vor allem das Sammeln schöner Erinnerungen.
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