Ob stationär oder ambulant: Der Aufenthalt im Krankenhaus kann für Menschen mit Behinderung besondere Herausforderungen mit sich bringen. Denn oft sind Krankenhäuser nicht vollständig auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet und das Personal nur selten für den Umgang mit diversen Behinderungen geschult. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen für einen Krankenhausaufenthalt wissen sollten, damit der Aufenthalt so problemlos wie möglich verläuft.
Das SGB V und die UN-Behindertenrechtskonvention sagen ganz klar: Wie alle anderen Menschen auch, haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine gute medizinische Versorgung im Krankenhaus. Das gilt auch dann, wenn es aufgrund ihres Handicaps besondere Herausforderungen gibt. Doch die Theorie gestaltet sich wie so oft im Leben manchmal einfacher als die Praxis. Gängige Schwierigkeiten, die Meschen mit Behinderung während eines Aufenthalts erleben, sind etwa diese:
Für viele Betroffene ist es sehr hilfreich, wenn eine Begleitperson mit ins Krankenhaus kommt. Das können nahe Angehörige oder auch eine persönliche Assistenz sein. Dabei sind die Vorteile durch eine Begleitperson vielfältig:
Durch all diese Tätigkeiten kann die Begleitung ein Auge auf die Behandlung haben und damit für eine gute Betreuung sorgen.
Kostenübernahme für die Begleitperson
Anspruch auf eine Begleitung haben Patient*innen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Was viele jedoch nicht wissen: Die gesetzliche Krankenkasse oder der Träger der Eingliederungshilfe können die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus übernehmen, wenn deren Unterstützung medizinisch notwendig ist. Die Begleitperson hat außerdem einen Freistellungsanspruch und Anspruch auf Krankengeld. Das gilt für stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Aber auch die Kosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus können übernommen werden, wenn diese einen ganzen Tag dauert.
In Deutschland gibt es seit 2015 Medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB). Hier werden vor allem Personen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung behandelt, die sonst keine geeignete medizinische Versorgung bekommen, vor allem aufgrund der Schwere und Art ihrer Behinderung. Die angestellten Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und Therapeut*innen sind speziell auf die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung spezialisiert. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 70 MZEBs. Die Einrichtungen sind jedoch keine Krankenhäuser, sondern ambulante Angebote. Nach der Behandlung fahren die Patient*innen also wieder nach Hause. Für die Aufnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gibt es übrigens eigene medizinische Zentren, die sog. Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ). Davon existieren in Deutschland mehr als 160 Stück.
Der Aufenthalt im Krankenhaus stellt für Menschen mit Behinderung oft eine besondere Herausforderung dar. Begleitpersonen bieten eine wichtige Stütze und können wesentlich zur Genesung und zum Wohlbefinden beitragen. Sie können nicht nur praktische Hilfe leisten, sondern auch zwischen Patient*in und medizinischem Personal vermitteln und dadurch Missverständnisse und Kommunikationsprobleme vermeiden. Auch ein Aufenthalt in einer auf Menschen mit Behinderungen spezialisierten Klinik kann für einen reibungsloseren Prozess sorgen. Indem wir uns als Einzelpersonen und auch als Gesellschaft dieser Themen bewusst sind und entsprechende Vorkehrungen treffen, können wir die medizinische Versorgung und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung deutlich verbessern.
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