Viele Menschen mit Behinderung wollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Doch für Mitarbeiter*innen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist es oft schwierig, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Das Budget für Arbeit (BfA) ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Es bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, um Menschen mit Behinderungen einzustellen und an ihren Arbeitsplätzen zu halten. Ein weiteres Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt (ganz oder zumindest größtenteils) durch ihr eigenes Einkommen finanzieren können.
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und ermöglicht Menschen mit Behinderung die Chance auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt - ganz konkret als Alternative zu einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Es beinhaltet einerseits einen Lohnkostenzuschuss an den jeweiligen Betrieb in Höhe von bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Andererseits stehen dem betroffenen Menschen mit Behinderung Betreuungsleistungen am Arbeitsplatz in Form einer pädagogischen Anleitung und Begleitung zu. Das BfA kann sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigungen in Anspruch genommen werden; Minijobs werden nicht gefördert.
Zuständig für das BfA können je nach individuellen Fall neben den Trägern der Eingliederungshilfe auch die Unfallversicherung, die Träger der sozialen Entschädigung und die Jugendhilfe sein. Hier kann der Antrag für das BfA gestellt werden. Dafür müssen müssen Menschen mit Behinderungen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig: Das BfA geht nicht mit einem Anspruch einher, dass der Reha-Träger passende Arbeitsplätze bereitstellt. Der Mensch mit Behinderung muss sich selbst um einen Arbeitsplatz kümmern. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags kann der Antrag für das BfA beim Träger der Eingliederungshilfe eingereicht werden. Es wird dann als sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt.
Wie lange das BfA gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel wird es längstens bis zur Rentenaltersgrenze bereitgestellt. In Ausnahmefällen kann es auch über die Regelaltersgrenze hinaus in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung obliegt immer dem zuständigen Leistungsträger.
Während das BfA bezogen wird, besteht für Betroffene Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung. In der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung dagegen gilt Versicherungspflicht. Hier gelten die Vorschriften für Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sodass die Höhe der Beiträge abhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts ist. Für den Bezug von Erwerbsminderungsrente gelten die Hinzuverdienstgrenzen der Rentenversicherung.
Anspruchsberechtigte haben ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt. Wird das Beschäftigungsverhältnis also beendet, kann der Mensch mit Behinderung wieder in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Dieser Rückkehrrecht wird nur dann unwirksam, wenn Arbeitnehmer*innen wieder voll erwerbsfähig werden.
Das Budget für Arbeit ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Durch finanzielle Unterstützung und Betreuung können Betroffene dabei unterstützt werden, ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und zu halten. Es ermöglicht ihnen, nicht nur finanziell unabhängiger zu werden, sondern auch ein Gefühl der Zugehörigkeit und Selbstverwirklichung zu erleben. Damit trägt das BfA zu einer inklusiven Arbeitswelt für alle bei, in der Vielfalt geschätzt und jeder Einzelne gleichermaßen unterstützt wird.
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