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Betreuungsrecht - Betreuung von Menschen mit Behinderung

18. Oktober 2023

Handyvertrag abschließen, Wohnung mieten und mehr: Ab dem 18. Geburtstag ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Auch Menschen mit Behinderung haben dasselbe Recht auf Rechts- und Handlungsfähigkeit wie wir alle. Doch kann es sein, dass sie aufgrund ihrer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können. In diesem Fall kann eine rechtliche Betreuer*in gestellt werden. In diesem Blogbeitrag wollen wir das Betreuungsrecht und seine Bedeutung näher betrachten.

Grundlagen des Betreuungsrechts

Das Betreuungsrecht stellt in Deutschland den rechtlichen Rahmen, der die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schützt und sicherstellt, dass sie angemessene Unterstützung und Betreuung erhalten. Dies kann die Entscheidungsfindung in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Wohnen und mehr umfassen. Auf Antrag kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuungsperson bestellen. Diese handelt im besten Interesse der betroffenen Person und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten.

 

Ein wichtiger Grundsatz des Betreuungsrechts ist die Subsidiarität. Das bedeutet, dass eine rechtliche Betreuung nur eingesetzt werden sollte, wenn andere unterstützende Maßnahmen, wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, nicht ausreichen, um die Interessen der betroffenen Person zu wahren. Dies gewährleistet, dass die Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person so weit wie möglich erhalten bleiben.

Was macht eine rechtliche Betreuer*in?

Kernaufgabe von rechtlichen Betreuer*innen ist es, den rechtlich betreuten Menschen zu beraten und zu unterstützen, damit dieser selbst Entscheidungen treffen und umsetzen kann. Unbedingt müssen dabei stets die Wünsche und der Willen des Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Die rechtliche Betreuer*in kann in Ausnahmefällen auch Entscheidungen mit Wirkung für die rechtlich betreute Person treffen. Dieses Vertretungsrecht greift jedoch nur dann, wenn der rechtlich betreute Mensch keine eigene Entscheidung treffen oder umsetzen kann. Denn der Mensch mit Behinderung bleibt trotz der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung grundsätzlich handlungs- und geschäftsfähig.

 

Voraussetzung für eine rechtliche Betreuung ist grundsätzlich der Erforderlichkeitsgrundsatz. Die Betreuung darf demnach nur in dem Umfang und in dem Zeitraum erfolgen, in dem sie auch tatsächlich gebraucht wird. Dabei wird der Betreuungsperson ein konkreter Aufgabenkreis übertragen, in dem Unterstützung notwendig ist. Das Gericht kann der rechtlichen Betreuer*in einzelne Aufgaben zuweisen (z. B. Abschluss eines Kaufvertrags), spezielle Bereiche festlegen (z. B. Zustimmung zur Heilbehandlung) oder übergreifende Bereiche (z. B. die Vermögenssorge) übertragen. Das Betreuungsgericht überwacht die Arbeit des Betreuers, um sicherzustellen, dass die Interessen der betreuten Person stets geschützt werden. 

Wie bekommt man eine rechtliche Betreuung?

Wer eine rechtliche Betreuung wünscht, muss dafür einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen; eine formlose Nachricht genügt. Das Gericht ermittelt dann, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Dazu wird neben der rechtlich zu betreuenden Person auch der Sozialbericht der Betreuungsbehörde herangezogen, der die persönliche, soziale und gesundheitliche Situation schildert. Außerdem muss ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, muss es regeln, wer rechtliche Betreuer*in werden soll und wie sich der Aufgabenkreis gestaltet.

 

Bei der Auswahl der rechtlicher Betreuer*in hat die rechtlich zu betreuende Person immer das Vorschlagsrecht. Insofern Eltern, Geschwister, Verwandte, Nachbarn oder enge Vertraute für die Betreuung zur Verfügung stehen, dann soll eine Betreuung vorrangig durch diese Personen erfolgen. Man spricht dann von ehrenamtlichen Angehörigenbetreuer*innen. Alternativ können auch ehrenamtliche Fremdbetreuer*innen eingesetzt werden, die einem Betreuungsverein angehören. Im Ausnahmefall können auch Berufsbetreuer*innen eingesetzt werden, die geschäftsmäßig rechtliche Betreuungen übernehmen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn eine besonders hohe fachliche Eignung für die Betreuung empfehlenswert ist.

 

Eine rechtliche Betreuung erstreckt sich oft über mehrere Jahre. Das Betreuungsgericht muss regelmäßig prüfen, ob die Betreuung noch notwendig ist. Spätestens nach sieben Jahren wird eine solche Prüfung fällig. Kommt das Gericht dabei zu dem Ergebnis, dass der rechtlich betreute Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten inzwischen selbständig erledigen kann, wird die rechtliche Betreuung aufgehoben.

Fazit: Unterstützen vor Vertreten

Das Betreuungsrecht ist ein entscheidendes Instrument, um die Rechte und das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen zu schützen. Es fördert die Autonomie und stellt sicher, dass die Interessen der betreuten Person stets im Mittelpunkt stehen. Auch für Familien und Angehörige von Menschen mit Behinderungen schafft das Betreuungsrecht Vertrauen und Sicherheit in der Gewissheit, dass die Interessen und Bedürfnisse ihrer Liebsten angemessen berücksichtigt werden.

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