Vorsicht ist besser als Nachsicht, so sagt der Volksmund. Getreu diesem Motto funktioniert eine Badekur bzw. ambulante Vorsorgeleistung. Diese anerkannte medizinische Maßnahme wird von vielen Menschen zur Gesundheitsförderung und Prävention genutzt. Der mehrwöchige Aufenthalt an einem Kurort kann das allgemeine Wohlbefinden nachhaltig verbessern. Das gilt für Pflegebedürftige genauso wie für pflegende Angehörige, die sich in ihrem Alltag großen Belastungen ausgesetzt sehen. In diesem Beitrag möchten wir erklären, was eine Badekur genau ist, wie sie abläuft und wie man sie beantragen kann.
Bei einer Badekur geht es darum, die Gesundheit zu fördern und drohenden Erkrankungen vorzubeugen. Dabei werden körperliche Beschwerden genauso berücksichtigt wie psychische Probleme. Typische Indikationen und Krankheitsbilder sind etwa Rheuma, Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen oder auch starke Schlafstörungen. Die konkreten Ziele der Kur hängen vom individuellen Fall ab. Beispielsweise können chronische Schmerzen gelindert, die Beweglichkeit verbessert oder Stress abgebaut werden.
Das Besondere einer ambulanten Vorsorgeleistung im Vergleich zu anderen Kuren: Sie dürfen sich Kurort, Unterkunft und Verpflegung selbst aussuchen. Dafür stehen über 350 anerkannte Kurorte in Deutschland und etwa 800 anerkannte Kurorte in Europa zur Auswahl. Die Entfernung zum Wohnort schafft Abstand zum Alltag und kann ebenfalls dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich voll und ganz mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu fokussieren. Sie können auch zusammen mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner auf Kur fahren, insofern Sie beide eine Genehmigung für eine Badekur erhalten haben.
Wissenswert: Warum spricht man heute von "ambulanter Vorsorgeleistung"?
Zwar ist noch heute die Bezeichnung "(offene) Badekur" vielen ein Begriff. Offiziell aber wurde diese aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch "ambulante Vorsorgeleistung" ersetzt. Damit soll der medizinisch hochwertige Charakter in anerkannten Kurorten stärker in den Vordergrund rücken.
Badekuren dauern üblicherweise 14 oder 21 Tage. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Vor Ort werden Sie von Badeärzt*innen betreut, die Kuranwendungen speziell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abstimmen und entsprechend verordnen. Zu den gängigsten Anwendungen gehören u. a.
Im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung findet übrigens im Vergleich zu anderen Kurformen üblicherweise mehr Einzeltherapie als Gruppentherapie statt. Auch das kann positiv zum Therapieerfolg beitragen.
Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur haben alle Versicherten, bei denen eine Verschlechterung oder Chronifizierung einer bestehenden Krankheit vermieden werden soll, oder die Entstehung einer Krankheit droht. Letzteres kann etwa bei pflegenden Angehörigen der Fall sein, die oft Stress- oder Extremsituationen im Pflegealltag erleben. Das heißt also konkret, dass sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige eine Badekur machen können. Ein Anspruch auf eine Badekur besteht alle drei Jahre.
Badekuren werden von den Krankenkassen, gesetzlich wie privat, gefördert. In manchen Fällen kann auch ein anderer Leistungsträger (z. B. Rentenversicherung, Unfallversicherung) zuständig sein. Das gilt vor allem dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder gefährdet ist. Die Kasse übernimmt die kompletten Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % (Zuzahlung von 10,00 € pro Verordnung) der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und ggf. Kurtaxe kann die Kasse einen pauschalen Zuschuss von maximal 16,- € pro Kurtag gewähren. Bei Kuren im Ausland kann zudem eine geringe Verwaltungskostenpauschale von der Krankenkasse erhoben werden.
Wenn Sie eine ambulante Vorsorgekur machen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse anfordern. Hier müssen Sie Ihre Beschwerden aufführen und begründen, warum Sie eine Kur für sinnvoll erachten. Anschließend sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt und lassen weitere Diagnosen eintragen. Nun können Sie den vollständigen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Eine Badekur ist eine bewährte Möglichkeit zur Förderung der Gesundheit. Die Vielzahl an Anwendungen – von Thermalbädern und Massagen über Bewegungstherapie bis hin zu Ernährungsberatung – sorgt dafür, dass die Kurgäste umfassend betreut und individuell behandelt werden. So können sie Schmerzen lindern, ihre Beweglichkeit fördern und Stress reduzieren. Wer über eine ambulante Vorsorgekur nachdenkt, sollte sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren. Eine Badekur kann nicht nur die Gesundheit nachhaltig verbessern, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität steigern.
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