In einer inklusiven Gesellschaft haben alle Menschen dieselben Chancen und Möglichkeiten. Jeder soll Teilhabe erfahren und selbstbestimmt leben dürfen. Doch wer eine Behinderung hat, sieht sich im täglichen Leben mit einigen Hürden konfrontiert. Der Schwerbehindertenausweis ist ein Mittel, mit dem schwerbehinderte Menschen einige Sonderrechte erhalten und so gewisse Nachteile in ihrem Alltag ausgleichen können. Als Agentur, die sich von Herzen gerne auch um Menschen mit Behinderung kümmert, ist es uns ein besonderes Anliegen, über die Thematik des Behindertenausweises aufzuklären. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick.
Wie der Name schon nahelegt, steht ein Schwerbehindertenausweis nur schwerbehinderten Personen zu. Ausschlaggebend ist der Grad der Behinderung (GdB): Dieser muss zwischen 50 und 100 liegen, damit jemand als schwerbehindert gilt. Wer lediglich mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist, hat dagegen keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie als Ausweisinhaber*in Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Damit geht auch einher, dass der Ausweis nur in Deutschland gültig ist. Zwar können Sie auf Antrag bei den zuständigen deutschen Behörden eine Bescheinigung über die Schwerbehinderung auch in anderen Sprachen erhalten, doch haben Sie damit keinen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Ausland.
Gut zu wissen: Den Ausweis selbst müssen Sie nicht gesondert beantragen. Wurde Ihnen seitens der zuständigen Behörde mindestens ein GdB 50 zuerkannt, bekommen Sie automatisch auch einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die Ausgabe ist kostenlos. Aber Achtung, der Ausweis wird in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig, etwa drei Monate vor Ablaufdatum, beantragen.
Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche nutzen, die Ihnen eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. So können schwerbehinderte Personen etwa früher in Rente gehen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz oder zahlen weniger Eintritt im Museum, Theater, Schwimmbad oder Kino. Auch haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Zusatzurlaub. Darüber hinaus gibt es noch weitaus mehr Sonderrechte. Allerdings stehen nicht jedem schwerbehinderten Menschen automatisch alle Nachteilsausgleiche zu. Diese sind gekoppelt an die Höhe des Grades der Behinderung, die Art der Behinderung sowie die Zuteilung bestimmter Merkzeichen. Letztere sind spezielle Kürzel im Schwerbehindertenausweis, die die vorliegende Behinderung klassifizieren und bestimmte Nachteilsausgleiche zur Folge haben. Folgende Merkzeichen gibt es:
Merkzeichen | Bedeutung | Nachteilsausgleich |
---|---|---|
G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung |
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung ● Parkerleichterungen |
H | Hilflosigkeit | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung ● Kostenlose Ausgabe der Wertmarke* |
Bl | Blindheit | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung ● Kostenlose Ausgabe der Wertmarke* ● Vorteile bei der Hundesteuer ● Parkerleichterungen ● Finanzielle Hilfen für Blinde und Gehörlose |
Gl | Gehörlosigkeit | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung ● Finanzielle Hilfen für Blinde und Gehörlose |
TBl | Taubblindheit | Für dieses Merkzeichen gibt es noch keine eigenen Nachteilsausgleiche. Es kann jedoch helfen, taubblindenspezifische Bedarfe wie spezielle Hilfsmittel bei Krankenkassen leichter durchzusetzen |
B | Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson | ● Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr |
RF | Ermäßigung bzw. Befreiung vom Rundfunkbeitrag | ● Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer ● Vorteile bei der Rundfunkbeitragsbefreiung ● Vergünstigte Grundgebühr beim Telefon |
Sondergruppen | Kriegsbeschädigt VB (Versorgungsberechtigt) EB (Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz) | ● Kostenlose Ausgabe der Wertmarke* ● Kfz-Steuerbefreiung |
Sondergruppe | 1.Kl. (1. Klasse) | ● Anspruch auf einen Platz in der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr (nutzbar mit einem Ticket der 2. Klasse) |
* Die Wertmarke ist ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, um im öffentlichen Personennahverkehr kostenlos befördert zu werden.
Übrigens: Ausgegeben wird der Schwerbehindertenausweis seit 2015 nur noch im Scheckkartenformat. Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Bei Menschen, die aufgrund ihres Merkzeichens einen Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr haben, ist der Ausweis orange-grün.
Ein Schwerbehindertenausweis erleichtert es Menschen ab einem GdB von 50, Nachteilsausgleiche zu nutzen. So sachlich das in dieser Formulierung klingen mag, sind die damit verbundenen Sonderrechte ein großer Beitrag zur Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft. Bei der Sozialagentur Konkret ist uns die Lebensqualität und Lebensfreude von Menschen mit Behinderung ein ganz besonderes großes Anliegen. Denn in unseren Augen hat einfach jeder Mensch ein zufriedenes Leben und dieselben Chancen wie alle anderen verdient. Wenn Sie Fragen zum Thema Behindertenausweis oder anderen Aspekten eines Lebens mit Behinderung haben, sind wir gerne für Sie da.
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