Rollstuhl, Blindenstock und Co.: Körperliche Einschränkungen halten oft als plakatives Symbol für Behinderungen her. Doch wie sieht es mit psychischen Krankheiten aus? Sie sind für Außenstehende oft unsichtbar, meist wissen nur engste Vertraute von ihnen. Dabei können Auswirkungen seelischer Krankheiten auf das Leben der Betroffenen ebenso tiefgreifend sein wie bei einer Krankheit des Körpers. Wenn psychische Probleme so gravierend werden, dass sie den Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigen, kann aus der Krankheit gar eine psychische Behinderung werden.
Psychische Erkrankungen umfassen ein breites Spektrum an Störungen, die die emotionale, kognitive und verhaltensbezogene Funktion beeinträchtigen. Dazu gehören Depressionen, Burnout, Suchterkrankungen, Angststörungen, bipolare Störungen, Demenz, Schizophrenie und viele andere. Diese Erkrankungen können durch eine Kombination von genetischen, biologischen, umweltbedingten und psychologischen Faktoren verursacht werden. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie die Art und Weise beeinflussen, wie Menschen denken, fühlen und handeln.
Die Auswirkungen einer psychischen Krankheit auf den Alltag können vielfältig und tiefgreifend sein. Betroffene können Schwierigkeiten haben, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, soziale Beziehungen zu pflegen und alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Dies kann zu sozialer Isolation, Arbeitslosigkeit und einem erhöhten Risiko für Armut und Wohnungslosigkeit führen. Darüber hinaus können Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen zusätzliche Barrieren darstellen.
Nicht jede psychische Erkrankung führt auch zwangsläufig zu einer psychischen Behinderung. Eine psychische Erkrankung wird dann als Behinderung angesehen, wenn sie langfristige und wesentliche Einschränkungen bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verursacht. Dabei wird eine Krankheit generell dann zu einer Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate anhält. So heißt es auch im SGB IX §2 Abs. 1:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Betroffene können in diesem Fall einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen. Bewertungsgrundlage sind neben der Art der psychischen Erkrankung immer auch die Auswirkungen der Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Bei Vorliegen einer psychischen Behinderung stehen verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Arbeitsleben zählen dazu beispielsweise Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Therapie, Änderungen in der Arbeitsorganisation sowie Unterstützte Beschäftigung (UB).
Anerkennung als Schwerbehinderung
Psychische und seelische Erkrankungen können auch als Schwerbehinderung anerkannt werden. Als schwerbehindert gilt, wer einen anerkannten GdB von 50 oder mehr hat. Als Arbeitnehmer*in ist es unter Umständen möglich, bereits ab einem GdB von 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden.
Psychische Erkrankungen, oft unsichtbar und im Verborgenen existierend, stellen eine ebenso ernsthafte Herausforderung dar wie körperliche Beeinträchtigungen. Sie können das Leben der Betroffenen tiefgreifend beeinflussen. Die Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Behinderung, wenn sie langfristige und wesentliche Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben verursacht, ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung. Die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen und Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist ein wesentlicher Aspekt für die Unterstützung und Integration von Menschen mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen in die Gesellschaft.
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