Wir bieten Ihnen Unterstützung
Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie eigenständig über Ihre Form der Teilhabe. Sie selbst wissen schließlich am besten, welche Hilfen Ihnen guttun und welcher Dienst bzw. welche Person zu welchem Zeitpunkt eine entsprechende Leistung erbringen soll.
Kurz erklärt
Selbstbestimmte Teilhabe: Das ist der Kerngedanke des Persönlichen Budgets. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen können Sie zur Teilhabe auch das Persönliche Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden selbst, wie Sie ihn verwenden. Damit regeln Sie Ihre Teilhabeleistungen selbstständig und eigenverantwortlich.
Bereits seit 2008 haben Menschen, die unter einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung leiden, rechtlichen Anspruch auf diese Leistungsform. Das bedeutet, das Ihrem Wunsch- oder Wahlrecht in vollem Umfang entsprochen werden muss. Liegen also die rechtlichen Voraussetzungen vor, ist Ihr Antrag auf Persönliches Budget in jedem Fall zu bewilligen.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Persönliche Budget jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und wir tauschen uns gemeinsam über Ihre Möglichkeiten aus.
Gerne unterstützen wir Sie beim Antragsprozess und nehmen mit Ihnen gemeinsam Schritt für Schritt alle bürokratischen Hürden bis zur Bewilligung Ihres Persönlichen Budgets.
Wir beantworten Ihre Fragen
Alle Menschen, die ein Recht auf Teilhabeleistungen haben, haben ebenso ein Recht auf Persönliches Budget. Insbesondere zählen hierzu folgende Personengruppen:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall Anspruch auf Persönliches Budget besteht, sind wir gerne beratend für Sie da. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!
Einen Antrag auf Persönliches Budget können Sie bei allen Rehabilitationsträgern (§ 6 SGB IX) stellen. Hierzu zählen beispielsweise Träger der Eingliederungshilfe, Renten- und Unfallversicherungsträger, Kranken- und Pflegekassen oder das Integrationsamt.
Wir möchten Ihnen als Anlaufstelle unterstützend und informierend zur Seite stehen. Gerne helfen wir Ihnen bei der administrativen Aufgabe der Antragstellung für Persönliches Budget und zeigen Ihnen auf Wunsch auch auf, welche Teilhabeleistungen zur Verfügung stehen. Dabei stehen selbstverständlich immer Ihre Bedürfnisse im Zentrum. Wir schreiben Ihnen nichts vor, sondern beraten Sie, wie Sie das Maximum aus Ihrem Persönlichen Budget für sich herausholen.
Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt von Ihrem individuellen Bedarf und der Schwere Ihrer Einschränkungen ab. Üblicherweise liegt das bewilligte Budget zwischen wenigen Hundert und mehreren Tausend Euro monatlich. Hier sind Aufwendungen für Beratung und Unterstützung übrigens bereits mit eingerechnet.
Bei einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget setzt sich das Budget aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise sowohl gegenüber dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe als auch gegenüber der zuständigen Pflegekasse Anspruch auf Leistungen erheben. Die Bewilligung erfolgt dann als sog. Komplexleistung. Gerne beraten wir Sie auch zu dieser Thematik ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege finanzieren. Kosten des täglichen Lebens dagegen können nicht über das Persönliche Budget gedeckt werden. Hierzu bietet sich stattdessen Grundsicherung oder „Hilfe zum Lebensunterhalt“ an.
Das sind die nächsten Schritte
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Sozialagentur Konkret GmbH
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Standort Verwaltung:
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