Eintrittsdatum: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
In Teil-, Vollzeit oder auf Minijob-Basis
Die Sozialagentur KONKRET ist ein inhabergeführter ambulanter Pflege-und Betreuungsdienst, welcher einen offenen und fairen Umgang mit seinen Mitarbeiter*innen und Kund*innen pflegt. Wir versorgen Menschen in ihren privaten Haushalten und suchen immer liebevolle Mitarbeiter*innen, die uns unterstützen wollen. Als Alltagsbegleitung, Hauswirtschafter*in oder Haushaltshilfe leiszen Sie für einige Stunden am Tag Hilfestellungen, um Angehörigen eine Auszeit zu gewähren und sie dadurch zu entlasten.
Die Bewerbung ist bei uns ganz unkompliziert, denn am Ende entscheidet der persönliche Kontakt darüber, ob wir zueinander passen. Als erster Schritt reicht deshalb ein Anruf, eine Mail oder füllen Sie einfach unser Online – Bewerbungsformular aus. Wir freuen uns auf Sie!
PDL Katrin Riebau
Sozialagentur konkret Akademie
Körrelsinger Weg 27
89081 Ulm (Jungingen)
Als Alltagsbegleiter*in brauchen Sie keine spezielle Ausbildung. Denn sämtliche Aufgaben im Rahmen der Alltagsbegleitung kennen Sie bereits aus Ihrem eigenen Leben. Viel wichtiger sind für diesen Beruf Ihre sozialen Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit. Außerdem sollten Sie ein gewisses Maß an Kreativität mitbringen, um sich möglichst abwechslungsreiche Aktivitäten wie Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten oder Bewegungsübungen auszudenken. Ganz wichtig ist zudem Ihre Kommunikationsfähigkeit, denn viele ältere Menschen möchten einfach gerne jemanden zum Reden haben. So unterstützen Sie vor allem das seelische Wohlbefinden. Aus diesen Gründen ist die Basis gelungener Alltagsbegleitung die richtige menschliche Komponente zwischen Ihen und der Ihnen anvertrauten Person.
Für den Beruf der Alltagsbegleitung existieren viele verschiedene Bezeichnungen. So werden Alltagsbegleiter*innen oftmals auch als Alltagsbetreuer*innen, Seniorenbetreuer*innen, Betreuungskräfte oder Betreuungsassistent*innen bezeichnet. Bei einer synonymen Verwendung der Begriffe besteht folgerichtig auch keine Differenz in den ausgeübten Tätigkeiten. Jedoch gibt es dann einen Unterschied, wenn die Berufsbezeichnung „Betreuungskraft nach §§ 43 b, 53 c SGB XI” lautet. Denn hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Weiterbildung, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten absolviert wird. Bei der Sozialagentur Konkret sind Sie uns aber auch ohne diese Qualifizierung willkommen. Wir legen vielmehr Wert auf Ihre innere Einstellung und die richtige Motivation für den Beruf als Alltagsbegleitung.
Als Alltagsbegleiter*in sind Sie eine sog. „Ergänzende Hilfe”. Das bedeutet, Sie übernehmen einfache Tätigkeiten und unterstützen somit die Arbeit unserer examinierten Pflegefachkräfte. Im Kern ist es Ihre Aufgabe, Senior*innen Gesellschaft zu leisten und ihnen soziale Betreuung anzubieten. Hierbei helfen Sie bei allen erdenklichen Alltagsaufgaben und richten sich ganz nach den Wünschen Ihrer Klientin oder Ihres Klienten. Vom gemeinsamen Kochen über Spaziergänge bis hin zu handwerklichen Arbeiten ist alles möglich. Bei der Freizeitgestaltung sind Ihnen und der Ihnen anvertrauten Person nahezu keine Grenzen gesetzt. Ihr Aufgabenspektrum endet jedoch ganz klar, sobald es um behandlungspflegerische Aufgaben wie Wundversorgung oder Medikamentengabe geht – solche Tätigkeiten sind ausgebildetem Pflegepersonal vorbehalten. Sie können jedoch Hilfestellung bei der Grundpflege leisten, indem Sie beispielsweise bei der Körperpflege unterstützen.
Sie sind uns als Quereinsteiger*in herzlich willkommen! Als Haushaltshilfe benötigen Sie keine bestimmte Ausbildung; schließlich führen Sie ja auch Ihren eigenen Haushalt eigenständig. Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn Sie einen Sinn für Ordnung und Sauberkeit mitbringen und Ihnen Haushaltsführung Freude bereitet. Daneben sind uns vor allem persönliche Kompetenzen wie Zuverlässigkeit und Belastbarkeit wichtig. Da Sie als Haushaltshilfe bzw. Hauswirtschafter*in im Haushalt und damit im privaten Bereich anderer Personen arbeiten, sollten Sie außerdem empathisch sein und gerne mit Menschen arbeiten. Da wir als ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst tätig sind, ist außerdem ein Führerschein der Klasse B von Vorteil, sodass Sie eigenständig zu Ihren Kund*innen fahren können.
Als Haushaltshilfe übernehmen Sie im Haushalt der Klient*innen in erster Linie sämtliche Hausarbeiten. Dazu gehören Einkäufe, Kochen und Backen genauso wie Putzen, Staubsaugen, Grundreinigung von Küche und Bad, Waschen, Bügeln, Betten beziehen, Aufräumen, Blumen gießen oder Müllentsorgung. Auf diese Weise entlasten Sie die Angehörigen, die diese Aufgaben im Haushalt einer pflegebedürftigen Person oftmals übernehmen. Darüber hinaus werden Sie durch die regelmäßigen Besuche jedoch auch zu einer wichtigen Bezugsperson für Ihre Klient*innen. Sie sollten also auch immer bereit sein, wertvolle Gesellschaft zu leisten und ein offenes Ohr bei Gesprächsbedarf haben. Auch kann es sein, dass Sie bei Bedarf Hilfestellung in der Grundpflege leisten.
Je nach Unterstützungsbedarf der jeweiligen Klientin oder des jeweiligen Klienten kann eine Haushaltshilfe auch Hilfestellung in der Grundpflege übernehmen. Dazu gehört beispielsweise der Bereich der Ernährung, bei dem Sie etwa durch mundgerechte Zubereitung der Mahlzeiten helfen. Auch können Sie im Bereich der Mobilität unterstützen, indem Sie bei der Fortbewegung in der Wohnung behilflich sind. Eine Haushaltshilfe wird grundsätzlich im Falle einer akuten Erkrankung gebraucht, also etwa nach einer Operation. Daher benötigen Klient*innen üblicherweise auch Hilfe bei Aufgaben der täglichen Körperpflege. So sind Sie etwa beim Waschen, Duschen oder Baden behilflich und kümmern sich bei Bedarf auch um Inkontinenzversorgung.
Was Sie als Haushaltshilfe explizit nicht übernehmen dürfen, sind behandlungspflegerische Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wundversorgung sowie Injektionen und Infusionen. Diese Aufgaben dürfen nur ausgebildete Pflegekräfte ausführen, da ansonsten die Gefahr schwerwiegender Behandlungsfehler zu groß wäre. Natürlich ist aber auch Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit wichtig. So gibt es Aufgaben im Haushalt Ihrer Klient*innen, die Sie nicht übernehmen müssen, wenn hierbei die Gefahr besteht, dass Sie sich verletzen könnten. Beispielsweise sind Sie nicht dazu verpflichtet, schwere Möbel zu schieben oder sich gefährlichen Stürzen, etwa beim Fensterputzen, auszusetzen.
Grundsätzlich gilt für eine gute Haushaltshilfe derselbe Grundsatz wie für alle Berufe: Sie sollten lieben, was Sie tun. Damit ist die ideale Basis für einen erfolgreichen Arbeitsalltag geschaffen. Darüber hinaus sollten Ihnen die wichtigsten Techniken der Haushaltsreinigung vertraut sein und Sie sollten sich als sehr gute Haushaltshilfe mit den gängigsten Reinigungsmitteln auskennen. Haben Sie aber keine Sorge, falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt hier noch Nachholbedarf sehen: Es reicht aus, wenn Sie die zugehörige Anleitung auf der Packung lesen und verstehen können. Viel wichtiger sind uns für eine gute Haushaltshilfe, dass SIe auf Ihre Klient*innen und deren Wünsche eingehen. Empathie, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sollten daher Ihren Charakter prägen.
Wir zeigen uns für die Leistung unserer Mitarbeitenden erkenntlich und vergüten dementsprechend besser als der durchschnittliche ambulante Pflegedienst. Letztlich hängt Ihr Gehalt aber natürlich immer vom Umfang Ihres Einsatzes ab. So können Sie uns je nach Ihren individuellen Interessen auf Minijob-Basis oder in Teilzeit als Haushaltshilfe unterstützen. Als zusätzlichen finanziellen Benefit bieten wir Ihnen außerdem Mitarbeiterrabatt bei namhaften Unternehmen. Gerne können wir Ihre Fragen hinsichtlich Beschäftigungsumfang und Vergütung im Rahmen des Bewerbungsprozesses individuell für Ihren Fall klären.
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